„Austausch der alten Heizanlage?“ Eigentümer haben die Qual der Wahl. Fragen über Fragen! Wir geben Antworten!

Austausch wird auf die lange Bank geschoben

Anlagenbetreiber sind unsicher bei der Entscheidung ob der hohen Investitionskosten

Wie entwickeln sich die Kosten für den Brennstoff?

Wie hoch sind die Kosten für die Anschaffung?

Wie zukunftsfähig ist die neue Heizung?

Was für einen Brennstoff?

Was für eine Heizanlage?

Was für eine Warmwasserversorgung?

Gibt es staatliche Förderungen?

Eigentum oder Contracting?

Passt das Wärmeverteilsystem zur neuen Anlage?

Wir beraten und begleiten Sie gerne zum Thema Gebäudesystemtechnik

Viele alte Heizkessel für Öl und Gas stehen Ende 2019 vor dem Aus. Die Austauschpflicht ist in der Energieeinsparverordnung (EnEV) geregelt. Wenn der Heizkessel älter als 30 Jahre ist, muss er in vielen Fällen ausgewechselt werden. Von der Austauschpflicht betroffen sind nun Kessel aus dem Einbaujahr 1989. Doch es lohnt sich, schon früher über einen Austausch nachzudenken. Denn nur für einen Heizungstausch vorab gibt es maximale Förderung.

Die neue Energieeinsparverordnung macht Ernst mit uralten-Heizkesseln. Auch das seit Januar 2016 geltende Effizienzlabel für Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, weist mit seinen Effizienzklassen von E bis A++ auf ineffiziente Heizkessel hin. Etwa 70 Prozent dieser Heizungen werden nur die Effizienzklassen C, D oder E erreichen und gelten damit als ineffizient. Bereits hier sollten Hausbesitzer über einen Austausch nachdenken.

Sowohl Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als auch die KfW fördern den Heizungstausch, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Eine davon ist beim sogenannten Heizungspaket, dass die alte Heizung nicht der gesetzlichen Austauschpflicht unterliegen darf. Grund genug, sich rechtzeitig um den Austausch der alten Heizung zu kümmern, um sich die maximale Förderung für die neue Heizung zu sichern.

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