Energieeffizienz bei der Modernisierungspflicht von Bestandsimmobilien

Energieeffizienz von Bestandsimmobilien

Energieberatung zur Energieeffizienz von Bestandsimmobilien nach dem neuen Gebäude-Energie-Gesetz (GEG)

Bestandsgebäude bestimmen den bundesweiten Energiebedarf stärker als Neubauten. Für alle Mehrfamilienhäuser gelten bestimmte Austausch- und Nachrüstverpflichtungen, unabhängig von einer geplanten Sanierung.

Wer muss modernisieren?

Ein- und Zweifamilien-Häuser sind davon ausgenommen, wenn Sie als Eigentümer bereits seit Februar 2002 selbst im Gebäude wohnen. Wenn Sie ein Ein- oder Zweifamilien-Haus kaufen, müssen Sie diese Pflichten innerhalb von 2 Jahren erfüllen.

  • Von der Austauschpflicht betroffen sind nur Heizungen, die weder einen Brennwert- noch einen Niedertemperaturkessel haben und die älter als 30 Jahre sind.
  • Neue Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden.
  • Oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen mussten bereits bis Ende 2015 nachträglich gedämmt werden, wenn sie keinen so genannten “Mindestwärmeschutz” (i.d.R. 4 Zentimeter Wärmedämmung) aufweisen.
  • Bei Holzbalkendecken genügt es, die Hohlräume mit Dämmstoff zu füllen.
  • Eine Feuerstättenschau ist eine regelmäßige Überprüfung von Feuerungsanlagen durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger.

Wie kann ich die Energieeffizienz meines Hauses verbessern?


Ersetzen Sie alte Heizungen: Eine neue Heizungsanlage kann dazu beitragen, den Energiebedarf Ihrer Heizungsanlage zu senken. Achten Sie auf eine hohe Energieeffizienzklasse.

Nutzen Sie erneuerbare Energien: Erneuerbare Energien wie Wind- und Sonnenenergie, Biomasse, Geothermie und Wasserkraft können einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Eine Solarthermieanlage kann beispielsweise dazu beitragen, den Energiebedarf Ihrer Heizungsanlage zu senken.

Optimieren Sie Ihre Heizungsanlage: Eine optimierte Heizungsanlage arbeitet effizienter und spart Energiekosten. Lassen Sie Ihre Heizungsanlage regelmäßig warten und reinigen.

Dämmen Sie Ihre Rohre: Neue Heizungs- und Warmwasserrohre in unbeheizten Räumen müssen gedämmt werden.

Dämmen Sie Ihre Geschossdecken: Oberste Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen müssen nachträglich gedämmt werden, wenn sie keinen so genannten “Mindestwärmeschutz” aufweisen.

Wieviel kostet eine energetische Sanierung?

Die Kosten für eine energetische Sanierung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B.

  • dem Alter des Gebäudes,
  • dem Umfang der Sanierung und
  • der Art der Maßnahmen.

Eine Studie des Instituts Wohnen und Umwelt (IWU) für den Verband der Privaten Bausparkassen liefert Hausbesitzern erste Anhaltspunkte.

Je nach Budgetklasse – bis 10.000 Euro, bis 30.000 Euro oder bis 50.000 Euro – wird herausgestellt, welche Sanierungsmaßnahmen Hausbesitzer umsetzen könnten.

Mit einem Budget bis 10.000 Euro sind nur ein oder zwei Sanierungsmaßnahmen möglich. Eine Dämmung der obersten Geschossdecke in einem Einfamilienhaus mit knapp 200 Quadratmetern (Baujahr: 1979 bis 1983) kann beispielsweise eine mittlere Kostenersparnis von rund 190 Euro pro Jahr einbringen (über 25 Jahre gerechnet) – bei Sanierungskosten von etwas über 1.300 Euro.

Die Dämmung der Kellerdecke bringt bei Kosten von rund 4.900 Euro eine Ersparnis von knapp 220 Euro pro Jahr.

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