Gas- oder Ölheizung: Das böse Erwachen

Sie betreiben eine Gas- oder Ölheizung?

Falls Ihre Anlage schon einige Betriebsjahre aufweist, sollten Sie diesen Artikel unbedingt lesen. Es kann nämlich teuer werden! 

Nach wie vor werden rund 75% aller Wohnungen in Bestandgebäuden mit Gas oder Öl beheizt (Quelle: Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft).

Die aktuelle Energiekrise lässt so machen Eigentümer darüber nachdenken, aus der fossilen Verbrennung auszusteigen und zum Beispiel auf Wärmepumpenheizung umzusteigen. Eine kritische Betrachtung hierzu finden Sie unter „Umrüstung Gas- oder Ölheizung auf Wärmepumpe“ hier auf dieser Seite.

Kosten Umstieg

Aber so ein Umstieg ist anspruchsvoll: Zum einen in technischer Hinsicht (siehe hierzu unseren bereits erwähnten Artikel), auf alle Fälle aber in monetärer Sicht. Die Gesamtkosten für eine Wärmepumpen- und Photovoltaikanlage bewegen sich schnell in einer Größenordnung von € 60.000,- bis € 70.000. Da helfen auch Förderungen nur sehr begrenzt.

Baut man neu (und ist man zudem an Jahren jung) rechnet sich eine solche – ökologisch hervorragende – Anlage definitiv auf der Zeitschiene, da sich die Betriebskosten maximal reduzieren. Zudem spart man die Kosten für die Anschaffung einer Neuanlage, einer Lagerstätte für Heizöl oder eines Gasanschlusses. Nur nebenbei sei erwähnt, dass viele Neubauten heute über keinen Keller mehr verfügen.

Austausch der Altanlage

Diese immensen Kosten lassen aber viele „Alteigentümer“ zurückschrecken, zumal berechtigterweise auf die erst nach (sehr) vielen Jahren einsetzende Rentabilität und die mangelnde Verfügbarkeit vom Material und fachkundigen Handwerkern verwiesen wird.

Da erscheint der Weiterbetrieb der – oft hervorragend gepflegten – Altanlage als naheliegende Option, zumal – neben den Kosten – kein zusätzlicher Aufwand (u.a. für Planung, Umbau) entsteht. Und der Heizungskeller oder der Gasanschluß ist ja auch da.

In diesen unsicheren Zeiten also auf „Zeit spielen“, die vorhandene Anlage pflegen und erst mal abwarten was passiert. Es könnte „so schön sein“ …

Vorgaben des Gesetzgebers

Unsere amtierende Bundesregierung treibt die ökologische („Zeiten“-) Wende aber vehement voran, unabhängig von (oder gerade wegen) der aktuellen Energiekrise.

Dies betrifft zunächst viele alte Heizkessel für Öl und Gas, für die eine Austauschpflicht besteht, falls sie älter als 30 Jahre sind. Diese Heizkessel arbeiten in der Regel noch nicht mit moderner Brennwerttechnik und sind somit nicht auf dem neuesten Stand der Heiztechnik, was zur Folge hat, dass die Heizkessel nicht nur mehr Brennstoff verbrauchen, sondern auch mehr Emissionen freisetzen.

Dier Austauschpflicht besteht auch dann, wenn bereits einige Komponenten ersetzt wurden. Entscheidend ist das Alter des Kessels und nicht das Alter von einzelnen Bauteilen wie Brenner oder Regeltechnik.

Die Austauschpflicht gilt jedoch nicht für Brennwert- und Niedertemperatur-Kessel sowie heizungstechnische Anlagen, deren Nennleistung weniger als 4 Kilowatt oder mehr als 400 Kilowatt beträgt. Welcher Kesseltyp es ist, teilt der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger mit. Er muss regelmäßig eine so genannte „Feuerstättenschau“ vor Ort durchführen.

Das böse Erwachen

Ein zunächst von der Regierung angedachtes grundsätzliches Verbot von Gasheizungen wurde verworfen. Aber:

      • Ab 2024 sollen in Deutschland nur noch Heizungsanlagen verbaut werden, die zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies gilt folglich für Öl- und Gasheizungen
      • Alleinstehende Heizsysteme, die diese Vorgabe erfüllen, sind etwa die Wärmepumpe oder die Biomasseheizung.

      • Zudem ist die Installation von Gasheizungen weiterhin in Kombination mit einer Biomasse- sowie Elektroheizung oder bei einem Fernwärmeanschluss möglich.

    Bei Wärmeerzeugern, die Warmwasser und Heizwärme liefern, bezieht sich die Pflicht auf das Gesamtsystem. Bei Anlagen, in denen Warmwasser und Heizung getrennt voneinander laufen, gilt die Pflicht nur für das System, das ersetzt oder neu eingebaut wird.

    Gasheizungen dürfen dann alleine nur noch verbaut werden, wenn sie Biomethan, grünen Wasserstoff oder andere „grüne Gase“ als Brennstoff nutzen. Hierfür gilt es zunächst einen (regionalen) Anbieter zu finden.

    Im Ergebnis wird der Einbau einer „klassischen“ Gasheizung, die ausschließlich Erdgas als Brennstoff nutzt, ab 01.01.2024 nicht mehr möglich sein.

    Unter bestimmten Voraussetzungen soll es Ausnahmen geben, die jedoch aktuell noch nicht definiert sind. Nach unserem Kenntnisstand sollen sich die Ausnahmen im Wesentlichen auf denkmalgeschützte Gebäude und Mehrparteienhäuser mit Gasetagenheizungen beziehen.

    Wenn für Sie diese Ausnahmen nicht zutreffen und es Ihnen nicht gelingt, einen Versorger zu finden, der die „alternativen Brennstoffe“ liefert, bleibt Ihnen faktisch nur noch der Weg des Umstiegs, da auch Fachleute keine praktikable und kostenmäßig zu vertretende Lösung anbieten (können), wie eine Gas- oder Ölheizung mit 65% erneuerbaren Energien betrieben werden kann.

    Obwohl es so nicht genannt wird, führt dies zu einem Quasi-Verbot von (neuen) Öl- und Gasheizungen.

    Bestandsanlagen

    Um es klarzustellen: Bestandanlagen können auch über den 01.01.2024 hinaus betrieben werden. Auch deren Instandsetzung / Reparatur ist weiterhin zulässig.

    Havarie

    Sie wachen morgens auf und die Heizung ist kaputt und deren Reparatur – zum Beispiel weil es keine Ersatzteile gibt – ist nicht mehr möglich. Schreiben wir das Jahr 2024 (oder später) ist ein Austausch der Heizung gegen eine klassische (Gas- oder Öl-) Anlage nicht mehr zulässig.

    Der Gesetzgeber plant hier wenig praxistaugliche Sonderregelungen:

    Bei einer Heizungshavarie sollen Eigentümer drei Jahre Zeit zur Erfüllung der Erneuerbare-Energien-Vorgabe bekommen. So lange kann entweder eine gebrauchte Heizung genutzt oder eine neue Gas- beziehungsweise Ölheizung eingebaut werden, die innerhalb der Frist zur Hybridheizung umgebaut wird.

    Umsetzung der 65-Prozent-Vorgabe

    Hier wird noch diskutiert.

    Mögliche Variante 1:

    Wahlfreiheit zwischen den zur Verfügung stehenden Technologien. Ohne weitere Nachweise gilt die 65-Prozent-Vorgabe demnach als erfüllt, wenn Eigentümer entweder ihr Gebäude an ein Wärmenetz anschließen oder eine Wärmepumpe, Biomasse- beziehungsweise Gasheizung unter Nutzung von grünen Gasen, Hybrid- oder Stromdirektheizung einbauen.

    Mögliche Variante 2:

    Vorrang von Wärmenetzen und Wärmepumpen. Erst wenn dem Eigentümer durch einen hinzugezogenen Sachkundigen bestätigt wird, dass er die vorrangigen Technologien der ersten Stufe aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht realisieren kann, kann er wieder frei wählen.

    Zusammenfassung:

    Die Änderung des GEG kann für Betreiber „älterer Anlagen“ ab 01.01.2024 zu einem bösen Erwachen führen, wenn ein Austausch ansteht. Dann „drohen“ immense Investitionen, die in der Höhe weit über die Kosten klassischer Anlagen hinausgehen und manchen Eigentümer überfordern könnten. Zumal auch die Höhe der Förderungen (noch) nicht angepasst wurde.

    Der Ausstieg aus Gas ist zweifelsfrei sinnvoll. Weshalb aber moderne Brennwert-Thermen, die nicht nur direkt weniger verbrauchen, sondern auch verschiedene Brennstoffe nutzen können, verbannt werden, bleibt dem Verfasser ein Rätsel. Selbst der als Energieträger der Zukunft gepriesene Wasserstoff ließe sich hier nutzen (Voraussetzung natürlich: Einspeisung über das öffentliche Gasnetz).

    Fast schon abstrus wird das Bild, kombiniert man eine solche Gas-Brennwert-Therme mit einer Wärmepumpe zur Warmwasseraufbereitung. Auch diese Lösung ist nicht zulässig, da sich bei Wärmeerzeugern, die Warmwasser und Heizwärme liefern, die Pflicht auf das Gesamtsystem bezieht.

    Unsere Handlungsempfehlung:

    Sich zügig fachkundig beraten lassen und unter Berücksichtigung vorgenannter Ausführungen zeitnah Entscheidungen treffen. Denken Sie daran, dass Planung und Ausführung geraume Zeit in Anspruch nehmen.

    Unsere Angebote:

    • S&M arbeitet eng mit der Firma Pro-Tec Energieberatung zusammen, die neben Energieberatung auch individuelle Sanierungsfahrpläne erstellt. 
    • S&M verfügt über zusätzlich über ein Experten-Team, dass Sie beim Planungsprozess und Prüfung der technischen Umsetzbarkeit fachkundig berät und untersützt.

    Lesen Sie in diesem Zusammenhang auch unseren Artikel „Umrüstung Gas- oder Ölheizung auf Wärmepumpe“.

    Herzlichen Dank für Ihr Interesse!

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