Im Rahmen unserer Reihe „Brandschutz in Gewerbe und Industrie“ geht es in Teil 3 heute um das Thema Brandbekämpfung

„Mit der Entstehung eines Brandes ist jederzeit zu rechnen.“

Dies geht sogar so weit, dass ein Gericht in Münster bereits im Jahr 1986 urteilte, dass jederzeit mit einem Brand zu rechnen sei und es Zufall sein, wenn es gerade nicht brennen würde.

Das bedeutet, dass im Falle eines Personenschadens, nicht nur Probleme mit der Versicherung, sondern dem Staatsanwalt drohen. Jeder Betreiber einer Immobilie ist somit in der Verantwortung zu handeln. Wir beschränken uns hier auf einen elementaren Bereich des technischen Brandschutzes, der Brandbekämpfung.

Es dürfte wohl jedermann, und natürlich auch jederfrau, einleuchten, dass es elementar wichtig ist, einen Brand möglichst schnell zu erkennen. Nun muss man wissen, dass die ersten 15 Minuten in der Entstehungsphase eines Brandereignisses, die wichtigsten sind.

Ein Vollbrand ist meist nur schwer, mit großem Schaden oder überhaupt nicht zu bekämpfen. Jede Minute, die ein Brand früher erkannt wird, kann einen möglichen Schaden für Personen, Umwelt und Sachgüter, wesentlich reduzieren.

In der Recyclingindustrie ist die Frage nicht ob es schon einmal gebrannt hat, sondern wann. Brände sind hier an der Tagesordnung und unvermeidbar, z.B. durch Vergährung organischer Stoffe, Lithium-Batterien (z.B. in Zahnbürsten fest eingebaute), Funkenflug an Schreddern, u.s.w.

Selbsttätige (automatische) Feuerlöschanlagen sind seit dem 19. Jahrhindert bewährte Systeme, die wirksam die Ausbreitung von Bränden verhindern und in vielen Fällen löschen können Die fest installierten Systeme sind ständig vorhanden und können unverzüglich und jederzeit einen Brand bekämpfen. Nun werden automatische Löschanlagen meist entsprechend den baurechtlichen Vorgaben eingesetzt.

Aus Kostengründen und zur Reduzierung von Wasserschäden sind dies meist Sprinkleranlagen. Sprinkleranlagen sind Löschanlagen mit unter Druck stehenden Rohrleitungen und Düsen, die erst im Brandfall durch Hitzeeinwirkung öffnen. Für viele speziellen Anwendung gibt es noch eine Vielzahl weiterer Arten von Feuerlöschsystemen.

Entgegen vielen US-Actionfilmen öffnet stets nur der von der Hitzeeinwirkung betroffene Sprinkler und nicht eine ganze Fläche.

Nun ist es auch noch zulässig, dass die automatische Branderkennung über Auslösung der Sprinkleranlage erfolgen darf. Dies hat zur Folge, dass in der Brandentstehungsphase kein Feuer mehr detektiert wird und

Hilfskräfte, wie die Feuerwehr, erst nach dem Ausbruch eines Brandes alarmiert wird. In 98 % der Fälle wird ein Brand immer noch mit der Auslösung von max. 3 Sprinklern gelöscht. Ausgehend von einer sehr kurzen Löschdauer von 30 min bis zum Abschalten der Wasserversorgung, 

werden dennoch leicht 10 – 30 m³ Wasser ins Gebäude eingebracht. Der Brandschaden wird räumlich erheblich begrenzt, der Wasser- und Rauchschaden hingegen nicht. Betrachtet man jedoch die Möglichkeit, dass bei einer Alarmierung durch die BMA wahrscheinlich der Einsatz eines Feuerlöschers mit nur punktuellem Schaden ausreichend wäre, ist der verursachte Schaden durch die Löschanlage eher frustrierend.

… aber der Bediener eines Feuerlöschers ist eben meist nicht ständig vor Ort.

Es sollten alle Möglichkeiten in Betracht gezogen werden, die Auslösezeiten der Sprinkleranlage zu reduzieren.

Hierzu zählt die Auswahl von schnell auslösender Sprinkler.

Grundsätzlich gilt der Grundsatz für die meist eingesetzten Glasfasssprinkler: Je dünner das Glas, desto schneller die Auslösung. Aktuell sind max. 5 mm Durchmesser zulässig. Alte und immer noch vorzufindende Sprinklertypen, weisen Durchmesser bis zu 15 mm Durchmesser auf und reagieren noch deutlich verzögert.

Noch viel wichtiger ist, dass die einzelnen Gewerke aufeinander abgestimmt sind.

Branderkennungsanlagen sind der Elektrotechnik zugeordnet. Entrauchungsanlagen der Raumlufttechnik. Sprinkleranlagen sind der Sanitärtechnik zugeordnet. Diese Sparten werden in vielen Fällen von verschiedenen Fachplanern geplant und nur unzureichend aufeinander abgestimmt. Bei Großprojekten wird häufig die Abstimmung der Gewerke aus den Leistungsverzeichnissen gestrichen um kosten einzusparen. Der Schuss geht meist nach hinten los.

Wichtig ist die Verantwortung der Betreiber und Bauherrn ihre Kontrollpflichten zu erfüllen und auf die Abstimmung der Gewerke zu bestehen und kontrollieren.

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